Arbeitskleidung in der Pflege
Im Allgemeinen gilt die Arbeitskleidung als eine Kleidung, die die Privatkleidung ergänzt bzw. anstelle der privaten Kleidung bei der Arbeit getragen wird. Neben der Berufsbekleidung, die spezifisch auf den Beruf abgestimmt ist, zählt zur Arbeitskleidung die Bereichskleidung, die in bestimmten Bereichen der Arbeit getragen wird (z.B. OP-Schürze). Gebräuchlicher ist die Bereichskleidung im medizinischen Sektor in Kliniken vorzufinden. Im Gegensatz zur Schutzkleidung weist die Arbeitskleidung keine besondere Schutzfunktion auf.
Unterschied zwischen Berufsbekleidung, Dienstbekleidung und Schutzkleidung
Zur Berufsbekleidung gehören alle Textilien, die berufsspezifisch in der Pflege getragen werden (z. B. Kasacks, Shirts, Berufshosen). Im Vergleich dazu schreibt bei der Dienstkleidung der Arbeitgeber vor, was der Mitarbeiter zu tragen hat. Meist ist die Dienstkleidung mit einem Logo versehen. Die Schutzkleidung hingegen gewährleistet ein hygienisch gefahrloses Arbeiten. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. unterscheidet bei der Schutzausstattung zwischen Einmalprodukten, wie Handschuhen, die nach der Pflege eines Bewohners bzw. nach der Kontamination entsorgt werden müssen und der wieder verwendbaren Schutzausstattung, wie z. B. Kittel.
Was gehört zur Berufsbekleidung für die Pflege?
Kasacks, Hosen und Dienstschuhen können durch Jacken erweitert werden können. Neben den funktionellen Schlupfkasacks und Schlupfhosen, die aufgrund Ihres Rundumgummizugs und Ihrer bequemen Schnittform einfach anzuziehen sind, gibt es auch die Kasacks mit Druckknopfverschluss sowie Longkasacks, die von der Länge bis zur Mitte der Oberschenkel reichen. Möglich sind auch Shirts bzw. Polo-Shirts für die Pflege.
Nicht sinnvoll ist ein Winter-/Sommer-Sortiment an Berufsbekleidung, da die Temperaturen jahreszeiten-bedingt schwanken können und es kälteempfindlichere oder schweißempfänglichere Menschen gibt. Deswegen sollte für das gesamte Personal eine einheitliche Berufsbekleidung vorhanden sein, die durch beispielsweise Jacken ergänzt werden kann, sodass die Einrichtung nicht zu hohe Investitionskosten aufgrund der vielen Sonderwünsche abfedern muss. Die Ausstattung kann durch Jacken ergänzt werden. Verschwitze Kleidungsstücke sollten in die Reinigung. Folglich ist es ratsam, die Altenpfleger mit ausreichen Berufskleidung auszustatten.
Pflegekräfte sind viel auf den Beinen. Dementsprechend sollten die Schuhe bequem und rutschhemmend sein. Da eine Kontamination der Schuhe mit krankheitserregenden Keimen vorkommen kann, sollten die Schuhe zudem desinfizierbar sein und regelmäßig gereinigt werden.
Was wird vom Arbeitgeber vorgeschrieben?
Eine einheitliche Berufskleidung schafft einerseits Wiedererkennungswert, zeigt Professionalität und hinterlässt einen positiven ersten Eindruck. Der Arbeitgeber ist zwar nicht dazu verpflichtet, die Arbeitskleidung zu stellen meist wird die Arbeitskleidung aber von den Pflegeeinrichtungen gestellt. Wenn dem nicht so ist, muss der Mitarbeiter sich selbst darum kümmern, Reparaturkosten übernehmen und die Textilien sauber und ordentlich halten. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu angehalten, Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Welche rechtlichen Festlegungen gilt es zu beachten?
Berücksichtigt werden müssen bei der Arbeitskleidung für Pflegekräfte die Vorgaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) – TRBA 250, die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz sowie die Festlegungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.
RKI
Da einige Mikroorganismen dazu in der Lage sind, auf unbelebten Oberflächen, wie Textilien zu überleben, kann kontaminierte Kleidung als Überträger für Infektionen fungieren. Deshalb ist Schutzkleidung über der Arbeitskleidung unerlässlich, wenn es beim Kontakt mit einem Bewohner zu einer Kontamination der Textilien kommen konnte.
Eine weitere Infektionsgefahr besteht, wenn die Wäsche nicht sachgemäß hygienisch aufbereitet wird. Über die unsachgemäße Handhabung der Textilien können sich Erreger weiter ausbreiten.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Die Berufsgenossenschaft beurteilt zunächst in der Bio- und Gefahrstoffverordnung (TRBA 250) die Gefährdung nach Tätigkeitsbereiche unterteilt. Dahingehend ordnet die Berufsgenossenschaft die Tätigkeiten in der Pflege bestimmten Schutzstufen zu. Insgesamt gibt es drei Schutzstufen, wobei vor alle die erste und die zweite in der Altenpflege vorkommen. In Schutzstufe 1 besteht keine bzw. nur geringfügige Gefahr, mit körperlichen Ausscheidungen in Kontakt zu kommen. Deswegen gelten hier die Mindeststandards an Schutzmaßnahmen. Beispielsweise muss der Arbeitgeber nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 BioStoffV dafür sorgen, dass getrennte Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind und die Dienstkleidung muss regelmäßig bedarfsgerecht gewechselt und gereinigt werden.
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.
Die Gesellschaft rät zu hellen Baumwoll- oder Baumwoll-Mischgeweben, die sich thermo-chemisch oder chemisch-desinfizierend aufbereiten lassen. Darüber hinaus spricht sich die Gesellschaft gegen das Waschen der Berufsbekleidung im häuslichen Bereich aus, da es hier zu einer Weiterverbreitung der Keime kommen kann. Mit der Temperaturhaltezeit und dem Flottenverhältnis kann eine haushaltsübliche Waschmaschine nicht mithalten. Außerdem sollte das Waschen nur mit vom RKI bzw. VAH gelisteten Waschverfahren und Waschmitteln erfolgen.
Beschaffung der Arbeitskleidung durch die Pflegekräfte selbst
Das Recht auf steuerliche Absetzbarkeit erlischt, sobald die Kleidung auch im privaten Gebrauch getragen werden kann. Da das sowohl bei Dienstkleidung als auch bei der Berufsbekleidung in der Altenpflege nicht der Fall ist, können Pflegekräfte, sofern sie sich die Textilien selbst beschaffen mussten, ihren Anspruch beim Finanzamt gelten machen.
Neben der Beschaffung müssten Pflegekräfte auch die Reparatur- und die Reinigungskosten übernehmen. Diese können sie aber ebenfalls beim Finanzamt geltend machen. Dabei spielen Faktoren, wie das Gewicht der Wäsche, das Waschprogramm, die Nutzung eines Trockners sowie das Bügeln der Kleidung als auch die Anzahl der Personen im Haushalt bei der Berechnung der privaten Reinigungskosten eine Rolle. Unterwäsche, Strümpfe und Schuhe, die mit der Arbeitskleidung getragen werden, können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Um die Berufsbekleidung von der Steuer absetzen zu können, darf der Arbeitgeber nicht bereits einen steuerfreien Zuschuss für die Beschaffung der Textilien gegeben haben.
Was sollte man bei der Beschaffung und Reinigung der Berufskleidung in der Pflege beachten?
Bei der Wahl der richtigen Berufsbekleidung in der Altenpflege sollte auf das richtige Gewebe sowie deren Waschbarkeit geachtet werden. Die Textilien müssen bei mindestens 60 Grad waschbar sein, da sich sonst Keime weiterverbreiten können. Empfehlenswert ist Baumwolle oder ein Baumwoll-Mischgewebe.
Da die Mitarbeiter den ganzen Arbeitstag über die Berufsbekleidung tragen, sollte diese auch entsprechend komfortabel und funktionell sein. Langärmelige Kasacks empfehlen sich beispielsweise nicht, da die hygienischen Anforderungen an die Händedesinfektion nicht erfüllt werden können und ein langärmeliger Kasack oder Kittel die Pflege eines Bewohners erschwert, mit Exkreten oder Sekreten in Berührung kommt und so Keime weiter verbreitet werden.
Die Arbeitskleidung sollte nicht in der gleichen Wäsche wie die Privatkleidung gewaschen werden. Wenn die Pflegekraft die Textilien selbst wäscht, kann dies nicht ausgeschlossen werden. Außerdem wird privat die Wäsche oft falsch gewaschen, nicht alle Verunreinigungen entfernt und die Schutzfunktion beeinträchtigt. Bei nicht von der Einrichtung gestellter Kleidung, muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter stärker kontrollieren, um die Hygienemaßnahmen einzuhalten. Allerdings ist es dem Pflegemanagement nicht möglich, die einwandfreie Aufbereitung.
Vorteile einer Mietberufskleidung
Mit dem Mietsystem der Wäscherei Waschbär GmbH umgeht das Pflegemanagement dieses Problem, bietet seinen Mitarbeitern immer fachgerecht aufbereitete Wäsche nach nationalen und internationalen Hygienestandards. Zudem gewährleistet der Mietservice, dass die Berufsbekleidung top-funktional auf die Tätigkeiten des Pflegedienstes ausgerichtet ist. Reinigung und Reparatur ist im Service beinhaltet. Größen können problemlos ausgetauscht werden und Sie haben als Einrichtung ein einheitliches Erscheinungsbild.
Ansprechpartner
Henrik Bier Geschäftsführer